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Privatversicherte

Privatversicherte

In der Regel können psychotherapeutische Leistungen in der Praxis durch Ihre Private Krankenkasse oder/und Beihilfe für eine Psychotherapie voll erstattet werden. Dies hängt im Einzelfall jedoch davon ab, was Sie mit Ihrer Krankenkasse vereinbart haben. Bitte klären Sie daher vor Beginn der Therapie, ob und in welchem Umfang eine Psychotherapie bei einem approbierten Psychologischen Psychotherapeuten mit Arztregister-Eintrag von Ihrer Krankenkasse erstattet wird. Das Honorar richtet sich nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte (GOP analog GOÄ) und beträgt z. Zt. 100,56 € pro Psychotherapie Sitzung.

Selbstzahler und Coaching

Selbstzahler & Coaching

Es besteht für Sie die Möglichkeit, die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung selbst zu zahlen. In diesem Fall richtet sich das Honorar auch nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte (GOP analog GOÄ) und beträgt 100,56 € pro Psychotherapie Sitzung. In diesem Fall ist kein Antragsverfahren notwendig und Sie haben keine weiteren Formalitäten zu beachten. Bitte erfragen Sie das Honorar für ein Coaching im Einzelfall per E-mail oder telefonisch.

Versicherte über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Es besteht für Sie eine Kostenübernahme über das Psychotherapeutenverfahren der DGUV. Dieses dient der zeitnahen psychologisch-therapeutischen Intervention nach Arbeitsunfällen, traumatischen Ereignissen oder Berufskrankheiten, um der Entstehung und Chronifizierung von psychischen Gesundheitsschäden frühzeitig entgegenzuwirken. In der Regel werden die Kosten von der DGUV in diesem Fall voll übernommen. 

Kostenübernahmeverfahren bei Soldaten der Bundeswehr und Angehörige der Polizei

Bundeswehrsoldaten und Polizei

Es besteht eine Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium für Verteidigung. Im Rahmen dieser Vereinbarung ist es Soldaten möglich, sich in Privatpraxen behandeln zu lassen. In diesem Fall klären Sie die Kostenübernahme  mit der Bundeswehr, bzw. der zuständigen Behörde. Sie benötigen dafür einen Termin beim Wehrpsychiater sowie die Ausstellung eines Überweisungsscheins und der Kostenübernahmeerklärung. 

Gesetzlich versicherte Patienten

Gesetzlich Versicherte

Die Verhaltenstherapie stellt ein sog. Richtlinienverfahren dar; es handelt sich somit um ein wissenschaftlich überprüftes und anerkanntes Behandlungsverfahren, dessen Kosten von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden. Für eine direkte Abrechnung mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse benötige ich lediglich Ihre Versichertenkarte. Bitte bringen Sie diese zum Erstgespräch mit.

In der Regel erfolgen eine sog. Psychotherapeutische Sprechstunde sowie mindestens zwei und maximal vier sog. Probatoriksitzungen á 50min. Dauer, bevor gemeinsam ein Antrag bei Ihrer Kasse gestellt wird. Meist wird dann zunächst eine "Kurzzeittherapie 1" von 12 Therapiesitzungen á 50 Min. Dauer beantragt, welche um eine "Kurzzeittherapie 2" von weiteren 12 Sitzungen verlängert werden kann. Bei gegebener Notwendigkeit wird eine "Langzeittherapie" von insgesamt 60 Therapiesitzungen beantragt. Die Einzelheiten erkläre ich Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.

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